Samstag, 27. April 2024

Silvestertipps 2011

Die Tatsache, dass Feuerwerksartikel frei verkäuflich sind, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier mit Sprengstoffen umgegangen wird.

Ursprünglich diente das Abbrennen von Feuerwerkskörpern dem Vertreiben von bösen Geistern, die das neue Jahr bedrohten. Auch heute erfreut sich das Silvesterfeuerwerk einer steigenden Beliebtheit, weniger um böse Geister zu vertreiben, sondern mehr um sich an den farbenprächtigen pyrotechnischen Effekten zu erfreuen. Damit die Silvesterparty nicht missglückt und durch Unfug und Unachtsamkeit das neue Jahr schlecht anfängt, beachten Sie bitte die nachfolgenden Brandschutztipps:

  • Nur von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zugelassene Feuerwerkskörper verwenden.
  • Die Gebrauchsanweisung in aller Ruhe und nicht erst kurz vor Zwölf lesen.
  • Feuerwerkskörper nicht in Kinderhände geben. Raketen und Knallkörper dürfen nur von Erwachsenen gekauft und gezündet werden. Auch zu Sylvester sollte man den Kindern nicht nachgeben.
  • Erwachsene mit erhöhtem Alkoholkonsum sollten das Feuerwerk als Zuschauer genießen und das Zünden anderen überlassen. Gegebenenfalls alkoholisierte Personen vom Gebrauch eines Feuerwerkes abbringen.
  • Raketen und sonstige Feuerwerkskörper niemals auf Menschen oder Tiere richten oder in deren Richtung werfen.
  • Knallkörper niemals in geschlossenen Räumen verwenden und Raketen nur im sicheren Abstand zu anderen Menschen, Autos und Gebäuden zünden. Stets auf brennbare Gegenstände in der Umgebung achten
  • Raketen immer senkrecht, am besten aus einer leeren Flasche als Startrampe abfeuern. Dabei auf einen festen Stand der "Startrampe" achten.
  • Auf Bäume und Dachvorsprünge achten. Diese können, genauso wie heftiger Wind, die Feuerwerkskörper in die falsche Richtung lenken.
  • Fenster, insbesondere Dachfenster und Balkontüren verschließen, so dass keine abstürzenden Raketen, Leuchtkugeln oder Funken in die Wohnung gelangen können. Auch kleine Glutnester können sich über einen Schwelbrand zu einem Wohnungsbrand ausdehnen.
  • Feuerwerkskörper nie in der unmittelbaren Nähe von Gebäuden oder in der Nähe von brennbaren Stoffen zünden. Vor allem bei Gebäuden mit Stroheindeckung, Stroh- und Heulagern, landwirtschaftlichen Gebäuden, Holzhäusern und ähnlichem, sowie bei Anlagen mit erhöhter Explosionsgefahr ist ein deutlicher Sicherheitsabstand zu halten.
  • Angezündete Knallkörper sofort wegwerfen. Blindgänger nicht nochmals anzünden. Nach einer längeren Wartezeit sollten die Blindgänger mit Wasser unschädlich gemacht werden.
  • Feuerlöscher bereithalten, um mögliche Entstehungsbrände zu löschen. Der rechtzeitige Einsatz eines Feuerlöschers kann Leben und Sachwerte retten.
  • Vor dem Fest mit der Gebrauchsanleitung des Feuerlöschers vertraut machen. Das bewahrt im Notfall einen kühlen Kopf.
  • Erste-Hilfe-Kasten, z.B. aus dem Auto, bereithalten und im Notfall nicht zögern: Die Feuerwehr und der Rettungsdienst sind unter der Rufnummer 112 zu erreichen.